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Entscheid

D-4219/2025

Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung

17. Juli 2025Deutsch10 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Es wird festgestellt, dass das Verfahren vor der Vorinstanz zu lange dauert. Das SEM wird angewiesen, das Asylverfahren der Beschwerdeführenden beförderlich weiterzuführen und über das Asylgesuch zu entscheiden.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden und das SEM. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Susanne Bolz-Reimann Jonas Perrin Versand:

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