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Entscheid

D-4237/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

20. August 2012Deutsch12 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 24. Juli 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird.

2.

Der Antrag, es sei über vom BFM an die heimatlichen Behörden weitergeleitete Daten in einer separaten Verfügung zu informieren, wird abgewiesen.

3.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600. – werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Walter Lang Sarah Ferreyra Versand:

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