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Entscheid

D-426/2025

Asyl und Wegweisung

24. März 2025Deutsch18 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 20. Dez... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 20. Dezember 2024 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) den Beschwerdeführenden aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), und dieser Betrag mit dem in gleicher Höhe bereits geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen ist, (Dispositiv nächste Seite)

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D-426/2025 Seite 14 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-426/2025 Seite 14 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag wird mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss beglichen.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Susanne Bolz-Reimann Jonas Perrin Versand:

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