Lexipedia

Entscheid

D-4274/2014

Familienzusammenführung (Asyl)

16. April 2015Deutsch10 min

Familienzusammenführung (Asyl) und Einreisebewilli... Familienzusammenführung (Asyl) und Einreisebewilligung; Verfügung des BFM vom 11. Juli 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 und 5 VwVG), dass der vom Beschwerdeführer am 18. August 2014 in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss zur Bezahlung der Verfahrenskosten zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

-- 7 of 8 --

D-4274/2014 Seite 8 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4274/2014 Seite 8 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer und das SEM. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Thomas Wespi Regula Frey Versand:

-- 8 of 8 --