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Entscheid

D-4302/2012

Asyl und Wegweisung

30. November 2012Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. Jul... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. Juli 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

5.

VwVG) und mit dem am 3. September 2012 in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss zu verrechnen sind. (Dispositiv nächste Seite)

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D-4302/2012 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4302/2012 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Sandra Sturzenegger Versand:

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