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Entscheid

D-4343/2013

Vollzug der Wegweisung

7. August 2013Deutsch8 min

Wegweisung; Verfügung des BFM vom 9. Juli 2013 Wegweisung; Verfügung des BFM vom 9. Juli 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Dispositiv-Ziffern 3 bis 5 der Verfügung des BFM vom 9. Juli 2013 werden aufgehoben. Die Sache wird im Sinne der vorstehenden Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Die Dispositiv-Ziffern 3 bis 5 der Verfügung des BFM vom 9. Juli 2013 werden aufgehoben. Die Sache wird im Sinne der vorstehenden Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Daniela Brüschweiler Versand:

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