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Entscheid

D-4438/2024

Asyl und Wegweisung

9. Januar 2025Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 19. Jun... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 19. Juni 2024 Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) den Beschwerdeführenden aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), wobei der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss zur Begleichung der Verfahrenskosten zu verwenden ist.

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D-4438/2024 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4438/2024 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Begleichung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Jeannine Scherrer-Bänziger Gregory Aloisi Versand:

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