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Entscheid

D-4445/2013

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

14. August 2013Deutsch10 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 23. Juli 2013 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird betreffend Nichteintreten, Wegweisung und Vollzug (Dispositiv-Ziffern 1 – 2 sowie 4 der angefochtenen Verfügung) abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

Die Beschwerde wird betreffend Nichteintreten, Wegweisung und Vollzug (Dispositiv-Ziffern 1 – 2 sowie 4 der angefochtenen Verfügung) abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die mit Dispositiv-Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung angesetzte Ausreisefrist wird aufgehoben und die Vorinstanz angewiesen, den Beschwerdeführenden eine angemessene Ausreisefrist anzusetzen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Daniela Brüschweiler Versand:

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