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Entscheid

D-4446/2015

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

24. September 2015Deutsch18 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 30. Juli 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:34:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:34:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG). (Dispositiv nächste Seite)

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D-4446/2015 Seite 13 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4446/2015 Seite 13 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Das Gesuch um Fristerstreckung zur Einreichung einer Replik wird abgewiesen.

2.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Thomas Wespi Christa Grünig Versand:

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