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Entscheid

D-4468/2015

Asyl und Wegweisung

26. Oktober 2015Deutsch17 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 23. Jun... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 23. Juni 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), wobei der vom Beschwerdeführer am 7. Oktober 2015 geleistete Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 600.– zur Bezahlung der Verfahrenskosten zu verwenden ist.

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D-4468/2015 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4468/2015 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der einbezahlte Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Martin Zoller Philipp Reimann Versand:

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