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Entscheid

D-4548/2011

Asyl und Wegweisung

24. August 2011Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 10. August 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Hans Schürch Christoph Basler Versand:

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D4548/2011 Seite 12 Zustellung erfolgt an: – den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin (vorab per Telefax; Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) – das BFM, Asyl und Rückkehr, Dublin Office 1, mit den Akten N 554 684 (vorab per Telefax; per Kurier; in Kopie) – den Migrationsdienst des Kantons Bern ad ELAR (per Telefax)

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