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Entscheid

D-4573/2014

Asyl (ohne Wegweisung)

24. September 2014Deutsch12 min

Flüchtlingseigenschaft (ohne Wegweisung); Verfügun... Flüchtlingseigenschaft (ohne Wegweisung); Verfügung des BFM vom 14. Juli 2014 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

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Erwägungen

5.

VwVG), dass der am 28. August 2014 in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss zur Bezahlung der Verfahrenskosten zu verwenden ist, dass bei diesem Ausgang des Verfahrens keine Parteientschädigung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 VwVG auszurichten ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-4573/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4573/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Sandra Sturzenegger Versand:

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