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Entscheid

D-464/2019

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

7. März 2019Deutsch17 min

Wiedererwägung; Nichteintreten auf Asylgesuch und ... Wiedererwägung; Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 18. Januar 2019 Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das SEM und die zuständige kantonale Vollzugsbehörde werden angewiesen, die Beschwerdeführerinnen vor ihrer Überstellung bei den zuständigen Behörden von Belgien als Medizinalfälle anzumelden.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 1‘500.– werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerinnen, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Lorenz Mauerhofer Versand:

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