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Entscheid

D-4661/2012

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung

15. Januar 2013Deutsch12 min

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung... Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung; Verfügung des BFM vom 29. August 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Stunde zu einem Ansatz von Fr. 150.– pro Stunde, inklusive Auslagen) festzusetzen ist, dass die Gesuche um unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung damit gegenstandslos werden.

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D-4661/2012 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-4661/2012 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des BFM vom 29. August 2012 wird aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

3.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden eine Parteikostenentschädigung in der Höhe von Fr. 600.– auszuzahlen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli Versand:

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