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Entscheid

D-4672/2013

Asyl und Wegweisung

29. August 2013Deutsch19 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 16. Jul... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 16. Juli 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:30:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:30:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 16. Juli 2013 wird aufgehoben und die Sache wird zur ergänzenden Feststellung des Sachverhalts und Neubeurteilung an das BFM zurückgewiesen.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer Kopien der von ihm eingereichten Dokumente (Identitätskarte und Studentenausweis) zuzustellen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

5.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1000.– (inkl. Auslagen und MWSt) auszurichten.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Hans Schürch Christoph Basler Versand:

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