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Entscheid

D-4724/2011

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

1. September 2011Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 11. August 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Das Bundesamt wird angewiesen, dem Beschwerdeführer den Abschreibungsbeschluss vom 5. August 2011 zu eröffnen.

3.

Das Bundesamt wird angewiesen, dem Beschwerdeführer die von ihm im Auslandverfahren eingereichten und für das Asylverfahren relevanten Beweismittel (Akten BFM C 18) herauszugeben.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600. werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Daniela Brüschweiler Versand:

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