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Entscheid

D-4911/2012

Asyl und Wegweisung

27. September 2012Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 21. Aug... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 21. August 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

Erwägungen

2.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Martin Zoller Daniel Widmer Versand:

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