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Entscheid

D-4913/2012

Asyl und Wegweisung

4. Oktober 2012Deutsch14 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 21. Aug... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 21. August 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird.

Erwägungen

2.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Contessina Theis Mareile Lettau Versand:

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