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Entscheid

D-492/2013

Nichteintreten auf Asylgesuch (Identitätstäuschung) und Wegweisung

6. Februar 2013Deutsch16 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und um eine Parteientschädigung werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Eva Zürcher Versand:

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