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Entscheid

D-5044/2013

Asyl und Wegweisung

6. März 2014Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird – im Sinne der Erwägungen – im Asylpunkt abgewiesen, hinsichtlich der Frage des Wegweisungsvollzugs jedoch gutgeheissen.

2.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts D-3361/2012 vom 22. Juli 2013 wird aufgehoben, soweit darin über den Wegweisungsvollzug entschieden wurde.

3.

Das Beschwerdeverfahren wird beschränkt auf die Frage des Wegweisungsvollzugs wieder aufgenommen.

4.

Der Gesuchsteller darf den Ausgang dieses Verfahrens in der Schweiz abwarten.

5.

Dem Gesuchsteller werden – im Sinne der Erwägungen – reduzierte Verfahrenskosten von Fr. 300.– auferlegt, andererseits wird ihm eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 300.– zugesprochen. Die Ansprüche werden verrechnet.

6.

Dieses Urteil geht an den Gesuchsteller, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Lorenz Mauerhofer Versand:

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