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Entscheid

D-5195/2009

Asyl und Wegweisung

31. Januar 2012Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 17. Jul... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 17. Juli 2009 Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 17. Juli 2009 wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Kosten erhoben.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 1645.– zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Walter Lang Sarah Mathys Versand:

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D5195/2009 Seite 11 Zustellung erfolgt an: – die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers (Einschreiben) – das BFM, Asyl und Rückkehr, Zentrale Verfahren und Rückkehr, mit den Akten N (…) (per Kurier; in Kopie) – (…)

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