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Entscheid

D-5292/2015

Asyl und Wegweisung

9. März 2016Deutsch15 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 29. Jul... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 29. Juli 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des SEM vom 29. Juli 2015 wird aufgehoben und die Sache zur vollständigen Feststellung und Würdigung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur anschliessenden Neubeurteilung an das Staatssekretariat zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Dem Beschwerdeführer wird eine Parteientschädigung von Fr. 1'200.– zugesprochen, welche ihm durch das SEM zu entrichten ist.

5.

Die vom Beschwerdeführer auf Beschwerdeebene nachgereichten Originalausweise werden zuhanden des SEM sichergestellt.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Lorenz Mauerhofer Versand:

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