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Entscheid

D-5298/2012

Familienzusammenführung (Asyl)

31. Oktober 2012Deutsch7 min

Familienzusammenführung (Asyl); Verfügung des BFM ... Familienzusammenführung (Asyl); Verfügung des BFM vom 19. September 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 19. September 2012 wird aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Kosten erhoben.

4.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Walter Lang Philipp Reimann Versand:

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