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Entscheid

D-5454/2025

Asyl und Wegweisung

22. September 2025Deutsch6 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Jun... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Juni 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) den Beschwerdeführerinnen aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass dafür der einbezahlte Kostenvorschuss zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-5454/2025 Seite 6 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-5454/2025 Seite 6 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750. – werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt. Für deren Begleichung wird der Kostenvorschuss verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerinnen, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Simon Thurnheer Leslie Werne Versand:

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