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Entscheid

D-5502/2019

Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)

11. Dezember 2019Deutsch9 min

Asyl und Wegweisung (Beschwerde gegen Wiedererwägu... Asyl und Wegweisung (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid); Verfügung des SEM vom 17. September 2019 Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

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Erwägungen

2.

VwVG gegenstandslos werden, dass gemäss Art. 64 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 37 VGG die Beschwerdeinstanz der ganz oder teilweise obsiegenden Partei von Amtes wegen oder auf Begehren eine Entschädigung für die ihr erwachsenen notwendigen und verhältnismässig hohen Kosten zusprechen kann (vgl. für die Grundsätze der Bemessung der Parteientschädigung ausserdem Art. 7 -- 6 of 8 -D-5502/2019 Seite 7 ff. des Reglements über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 21. Februar 2008 [VGKE, SR 173.320.2]), dass seitens der Rechtsvertretung keine Kostennote eingereicht wurde, sich indessen aufgrund der Akten der Parteiaufwand hinreichend zuverlässig abschätzen lässt (Art. 14 Abs. 2 in fine VKGE), dass gestützt auf die in Betracht zu ziehenden Bemessungsfaktoren (Art. 9–13 VGKE) das SEM anzuweisen ist, dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Sebastian van der Werff, Schwager Mätzler Schneider Rechtsanwälte, 9001 St. Gallen, eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 900.– (inkl. Auslagen und allfälligen Mehrwertsteuerzuschlag) zuzusprechen. (Dispositiv nächste Seite)

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D-5502/2019 Seite 8 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-5502/2019 Seite 8 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des SEM vom 17. September 2019 wird aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 900.– zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Jürg Marcel Tiefenthal Daniel Merkli Versand:

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