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Entscheid

D-552/2020

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

5. Februar 2020Deutsch13 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 24. Januar 2020 Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird – im Sinne der Erwägungen – gutgeheissen.

2.

Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des erstinstanzlichen Verfahrens ans SEM zurückgewiesen

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, die zugewiesene Rechtsvertretung, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Nina Spälti Giannakitsas Lorenz Mauerhofer

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