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Entscheid

D-5723/2012

Asyl und Wegweisung

6. November 2012Deutsch7 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. Okt... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. Oktober 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird.

2.

Der Antrag, der Beschwerdeführer sei über vom BFM an die heimatlichen Behörden weitergeleitete Daten in einer separaten Verfügung zu informieren, wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Walter Lang Claudia Jorns Morgenegg Versand:

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