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Entscheid

D-5753/2019

27. Januar 2020Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von Fr. 1'500.– werden dem Gesuchsteller auferlegt. Zur Begleichung wird der in selber Höhe geleistete Kostenvorschuss verwendet.

3.

Die als Beweismittel eingereichten angeblichen Vorladungen der sri-lankischen Polizei vom 8. Juni 2015 und vom 12. Juli 2019 werden eingezogen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Mia Fuchs Martin Scheyli Versand:

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