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Entscheid

D-5940/2012

Flughafenverfahren (vorläufige Verweigerung der Einreise in die Schweiz und Zuweisung eines Aufentha

14. Dezember 2012Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Flug... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Flughafenverfahren); Verfügung des BFM vom 9. November 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des BFM vom 9. November 2012 wird aufgehoben.

2.

Die Sache wird im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'090.– auszurichten.

5.

Das BFM wird angewiesen, der Beschwerdeführerin die Einreise in die Schweiz zu gestatten.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM, die Flughafenpolizei und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Hans Schürch Christoph Basler Versand:

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