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Entscheid

D-6013/2012

Asyl und Wegweisung

6. Dezember 2012Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 18. Okt... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 18. Oktober 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerden werden gutgeheissen, soweit die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügungen und die Rückweisung beantragt wird.

2.

Die Verfügungen des BFM vom 18. Oktober 2012 werden aufgehoben und die Verfahren im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführern für die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1200.– zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Martin Zoller Susanne Burgherr Versand:

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