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Entscheid

D-6047/2020

Vollzug der Wegweisung

15. Dezember 2020Deutsch11 min

Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. ... Vollzug der Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Oktober 2020 Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 30. Oktober 2020 wird aufgehoben, die dem Bundesverwaltungsgericht übermittelte Eingabe des Beschwerdeführers vom 2. November 2020 dem SEM retourniert und dieses angewiesen, die darin enthaltenen Begehren zu behandeln.

3.

Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer berechtigt ist, sich bis zum Abschluss des zweiten Asylverfahrens in der Schweiz aufzuhalten.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

5.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 210.– auszurichten.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Walter Lang Sarah Ferreyra Versand:

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