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Entscheid

D-6289/2011

Asyl und Wegweisung

22. August 2012Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. Nov... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 10. November 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Dem Rechtsvertreter wird ein Honorar als amtlicher Rechtsbeistand von Fr. 1'000.– zugesprochen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli Versand:

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