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Entscheid

D-6323/2013

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

21. November 2013Deutsch10 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. Oktober 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, und die Verfügung des BFM vom 28. Oktober 2013 wird aufgehoben.

2.

Die Akten werden dem BFM zur erneuten Beurteilung der Sache überwiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Den Beschwerdeführenden wird eine Parteientschädigung von Fr. 1 180.– zugesprochen, die ihnen durch das BFM zu entrichten ist.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Martin Scheyli Versand:

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