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Entscheid

D-6337/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

17. Dezember 2012Deutsch17 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 23. November 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:27:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:27:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Der Antrag auf Fristansetzung zur Nachreichung eines detaillierten Arztberichtes wird abgewiesen.

3.

Das BFM wird angewiesen, die Überstellung nach Polen im Sinne der Erwägungen durchzuführen und die polnischen Behörden über die gesundheitliche Situation der Beschwerdeführenden rechtzeitig zu informieren.

4.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG werden abgewiesen.

5.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Fulvio Haefeli Karin Schnidrig Versand:

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