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Entscheid

D-6348/2018

13. November 2018Deutsch16 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Der am 8. November 2018 angeordnete vorsorgliche Vollzugsstopp wird wieder aufgehoben.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Mia Fuchs Teresia Gordzielik Versand:

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