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Entscheid

D-6412/2018

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

4. Dezember 2018Deutsch19 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 5. November 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:15:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:15:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das SEM und die zuständige kantonale Vollzugsbehörde werden angewiesen, den Beschwerdeführer vor seiner Überstellung bei den zuständigen Behörden von Slowenien als Medizinalfall anzumelden.

3.

Das Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Contessina Theis Lorenz Mauerhofer Versand:

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