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Entscheid

D-6543/2014

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

2. April 2015Deutsch10 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 30. Oktober 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:23:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:23:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 30. Oktober 2014 wird aufgehoben. Die Akten gehen zur vollständigen und korrekten Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Weiterführung des Verfahrens an die Vor-instanz zurück.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das SEM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 600.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Robert Galliker Daniela Brüschweiler Versand:

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