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Entscheid

D-6614/2012

Asyl und Wegweisung

21. Januar 2013Deutsch9 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. Nov... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. November 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des BFM vom 26. November 2012 wird aufgehoben.

2.

Die Sache wird zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 600.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Nina Spälti Giannakitsas Constance Leisinger Versand:

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