Lexipedia

Entscheid

D-6633/2025

Asyl und Wegweisung

23. Oktober 2025Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 4. Augu... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 4. August 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass der Betrag dem in gleicher Höhe einbezahlten Kostenvorschuss zu entnehmen ist. (Dispositiv nächste Seite)

-- 8 of 9 --

D-6633/2025 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-6633/2025 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag wird dem in gleicher Höhe einbezahlten Kostenvorschuss entnommen.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Nina Spälti Giannakitsas Sara Steiner Versand:

-- 9 of 9 --