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Entscheid

D-6966/2011

Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat) und Wegweisung

14. Mai 2012Deutsch17 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 14. Dezember 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Gesuch um Akteneinsicht wird in Bezug auf das Aktenstück A 18 gutgeheissen, im Übrigen wird es abgewiesen.

2.

Die Vorinstanz wird angewiesen, dem Beschwerdeführer Einsicht in das Aktenstück A 18 zu gewähren.

3.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

4.

Die Verfügung des BFM vom 14. Dezember 2011 wird aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

5.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

6.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 900.- auszurichten.

7.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Thomas Wespi Anna Kühler Versand:

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