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Entscheid

D-6971/2011

Asyl und Wegweisung

10. Februar 2012Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 25. Nov... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 25. November 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerdeverfahren D-6971/2011, D-6968/2011 und D-6970/2011 werden vereinigt.

2.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

3.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne von Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG werden abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– (vereinigte Verfahren) werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli Versand:

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