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Entscheid

D-7213/2014

Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat) und Wegweisung

28. Januar 2015Deutsch16 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. November 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird, und die Verfügung des BFM vom 26. November 2014 wird aufgehoben.

2.

Die Akten werden dem SEM zur erneuten Beurteilung der Sache im Sinne der Erwägungen überwiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Den Beschwerdeführenden wird eine Parteientschädigung von Fr. 800.– zugesprochen, die ihnen durch das SEM zu entrichten ist.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Martin Scheyli Versand:

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