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Entscheid

D-7279/2025

6. November 2025Deutsch13 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000. – werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der in dieser Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Nina Spälti Giannakitsas Linn Amanda Szemberg Versand:

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