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Entscheid

D-7307/2013

Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat) und Wegweisung

8. Januar 2014Deutsch18 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 17. Dezember 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 17. Dezember 2013 wird abgeändert, indem explizit die Wegweisung aus der Schweiz nach Italien angeordnet und eine Rückkehr nach Eritrea ausgeschlossen wird. In der Dispositivziffer 3 der angefochtenen Verfügung wird der Passus der zwangsweisen Rückführung in den Heimatstaat gestrichen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Contessina Theis Mareile Lettau Versand:

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