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Entscheid

D-7349/2016

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug)

25. Januar 2018Deutsch9 min

Asyl (ohne Wegweisungsvollzug); Verfügung des SEM ... Asyl (ohne Wegweisungsvollzug); Verfügung des SEM vom 27. Oktober 2016 Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) den Beschwerdeführenden aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG) und der geleistete Kostenvorschuss zur Bezahlung dieser Kosten zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-7349/2016 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-7349/2016 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.‒ werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung dieser Kosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bendicht Tellenbach Daniel Merkli Versand:

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