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Entscheid

D-7400/2018

Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist)

8. Februar 2019Deutsch16 min

Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist); V... Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist); Verfügung des SEM vom 20. Dezember 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) den Beschwerdeführenden aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG) und für die Begleichung der Kosten der bereits geleistete Kostenvorschuss in derselben Höhe zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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D-7400/2018 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-7400/2018 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Für die Begleichung der Kosten wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 750.– verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Walter Lang Claudia Jorns Morgenegg Versand:

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