Lexipedia

Entscheid

D-8514/2010

Asyl und Wegweisung (Beschwerden gegen Wiedererwägungsentscheid)

21. August 2012Deutsch17 min

Asyl und Wegweisung (Wiedererwägung); Verfügung de... Asyl und Wegweisung (Wiedererwägung); Verfügung des BFM vom 17. November 2010 Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

15.

i.V.m. Art. 5 VGKE), welche aufgrund des verlässlich abschätzbaren Aufwands der Rechtsvertretung auf Fr. 1000.– (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) festgesetzt wird. (Dispositiv nächste Seite)

-- 11 of 12 --

D-8514/2010 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-8514/2010 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit sie nicht als gegenstandslos geworden abgeschrieben wird.

2.

Die hälftigen Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie sind durch den am 2. April 2011 in Höhe von Fr. 1200.– geleisteten Kostenvorschuss gedeckt und werden mit diesem verrechnet. Der Restbetrag in Höhe von Fr. 600.– wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 1000.– (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Martin Zoller Philipp Reimann Versand:

-- 12 of 12 --