Lexipedia

Entscheid

D-897/2015

Asylwiderruf

3. Juni 2015Deutsch10 min

Asylwiderruf; Verfügung des SEM vom 13. Januar 201... Asylwiderruf; Verfügung des SEM vom 13. Januar 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:30:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:30:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 63 Abs. 1 VwVG) und dem in gleicher Höhe geleisteten Gerichtskostenvorschuss zu entnehmen sind. (Dispositiv nächste Seite)

-- 8 of 9 --

D-897/2015 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

D-897/2015 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt und dem in gleicher Höhe geleisteten Gerichtskostenvorschuss entnommen.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Hans Schürch Martina Kunert Versand:

-- 9 of 9 --