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Entscheid

E-1031/2013

Asyl und Wegweisung

28. Januar 2014Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 24. Jan... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 24. Januar 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:15:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:15:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 24. Januar 2013 wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der am 16. März 2013 geleistete Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 600.- wird dem Beschwerdeführer vom Gericht zurückerstattet.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von gesamthaft Fr. 900.- (inkl. Auslagen und MWSt) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Aglaja Schinzel Versand:

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