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Entscheid

E-1105/2012

Asyl und Wegweisung

4. Februar 2014Deutsch10 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 24. Jan... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 24. Januar 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache wird zur vollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das BFM zurückgewiesen. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.– (inkl. Auslagen und MwSt) auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Urs David Versand:

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